|  Computer-Nutzungsordnung des LMG

Wir weisen darauf hin, dass die hier veröffentlichte Nutzungsordnung für Computersysteme der Schule ausnahmslos für alle Schüler verbindlich ist. Dies trifft sowohl für den schulischen als auch für den ausserschulischen Bereich zu.
Jeder Schüler, der am LMG mit einem Computer arbeitet, hat diese Nutzungsordnung durch Unterschift, im Falle der Minderjährigkeit durch Unterschrift der Eltern, anzuerkennen. Sollte das noch nicht erfolgt sein, ist der Schüler verpflichtet, das sofort nachzuholen und die unterschriebene Nutzungsordnung beim Klassenleiter bzw. Tutor abzugeben.
Die Nutzungsordnung kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.
- Schulleitung - 
Letzte Änderung: 12:55 26.11.2008
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